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IBRRS 2018, 0986; IMRRS 2018, 0344
Immobilien
Mindestkaufpreis umfasst Inventar und Instandhaltungsrücklage!
OLG Zweibrüchen, Beschluss vom 25.01.2018 - 3 W 95/17
1. Eine Vollmacht, eine Eigentumswohnung zu einem Mindestkaufpreis zu verkaufen und aufzulassen, deckt auch einen Kaufvertrag ab, bei dem der Mindestkaufpreis dadurch erreicht wird, dass Inventar und die Instandhaltungsrücklage im Kaufpreis enthalten sind.
2. Zur Auslegung einer Vollmacht kann das Grundbuchamt auch solche Äußerungen der Kaufvertragsparteien, die nicht der Form des § 29 GBO entsprechen.
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