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IBRRS 2018, 1030; IMRRS 2018, 0357; IVRRS 2018, 0151
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Prozessuales
Streitschlichtung ist auch bei Ausschlussfristen erforderlich!
BGH, Urteil vom 08.12.2017 - V ZR 16/17
1. Streitigkeiten über Ansprüche wegen der im Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein geregelten Nachbarrechte, die innerhalb einer gesetzlich angeordneten Ausschlussfrist mit der Klage geltend zu machen sind, unterliegen der obligatorischen Streitschlichtung. Sie sind hiervon nicht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LSchliG-SH ausgenommen.*)
2. Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 1 Abs. 1 LSchliG-SH hemmt in entsprechender Anwendung von § 204 Abs. 1 Nr. 4 a BGB den Lauf der Ausschlussfrist nach § 40 Abs. 1 NachbG-SH.*)
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