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IBRRS 2018, 1042; IMRRS 2018, 0365
Mit Beitrag
Immobilien
Adressat der Realofferte des Versorgungsunternehmens
OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2018 - 2 U 127/17
1. Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrags ist insbesondere dann der Eigentümer als Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt, wenn das gesamte Hausgrundstück nur über einen einzigen Gaszähler und eine zentrale Heizungs- und Warmwasseranlage verfügt.
2. Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss kann zwar auch ein Mieter sein, diesem muss aber aufgrund des Mietvertrags die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Objekt eingeräumt werden.
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