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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1054; IMRRS 2018, 0373
Grundbuchrecht
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Wie ist die Bestellung zum WEG-Verwalter nachzuweisen?
KG, Beschluss vom 27.02.2018 - 1 W 38/18
Zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt über die Bestellung des Verwalters kann eine von dem Versammlungsleiter und einem Miteigentümer unterschriebene Niederschrift über den in der Versammlung gefassten Beschluss genügen, wenn in der Versammlung zugleich erstmals ein Verwaltungsbeirat gewählt, ein Vorsitzender jedoch nicht bestimmt wurde und einer der gewählten Beiräte dies mit seiner Unterschrift unter der Niederschrift ausdrücklich bestätigt (Abgrenzung zu OLG München, NZI 2016, 746).*)
