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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1077
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Gilt ein "Projektnachlass" auch für Nachträge?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2017 - 5 U 113/16
1. Vereinbaren die Parteien in einem Verhandlungsprotokoll für den Hauptauftrag einen "Projektnachlass", so kann diese Formulierung dahin ausgelegt werden, dass für die gesamte Abwicklung des Projekts, wozu auch die Nachtragsarbeiten zählen, ein solcher Nachlass zu gewähren ist.*)
2. Eine mündliche Nachlassvereinbarung verstößt nicht gegen § 4 Abs. 2 HOAI (1996/2002), wenn sie Leistungen betrifft, deren anrechenbare Kosten den in § 16 Abs. 3 HOAI (1996/2002) genannten Tafelhöchstwert überschreiten.*)
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