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IBRRS 2018, 1237; IMRRS 2018, 0450
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Wohnraummiete
Hausverwaltung legt Kaution nicht an - Kein Schaden beim Zwangsverwalter des Vermieters
AG Hagen, Urteil vom 31.01.2018 - 11 C 145/17
1. Dem nach § 152 Abs. 2 ZVG in die Rechte des Vermieters eintretenden Zwangsverwalter stehen keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche gegen die Hausverwaltung zu, wenn diese gezahlte Mietkautionen von Wohnraummietern zur Tilgung von Verbindlichkeiten des Vermieters verwendet.
2. Einem Vermieter bzw. dessen Zwangsverwalter entsteht kein Schaden, wenn die Hausverwaltung unter Verletzung des Verwaltervertrags und der Anlagepflicht des § 551 Abs. 3 BGB gezahlte Mietkautionen von Wohnraummietern zur Tilgung von Verbindlichkeiten des Vermieters verwendet.
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