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IBRRS 2018, 1424
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Bauvertrag
Werk muss neu hergestellt werden: Auftragnehmer erhält keine Vergütung!
OLG Schleswig, Urteil vom 31.07.2015 - 7 U 95/14
1. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers entfällt, wenn das Werk für den Auftraggeber ohne Wert ist.
2. Weist das Werk erhebliche Mängel auf und muss es deshalb neu hergestellt werden, ist es für den Auftraggeber wertlos.
3. Der Auftragnehmer haftet auch dann, wenn die von ihm hergestellte Leistung mangelhaft ist und die Mangelursache (auch) im Verantwortungsbereich eines Vorunternehmers liegt. Etwas anderes gilt, wenn der Auftragnehmer seine Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht erfüllt hat.
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