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IBRRS 2018, 1431; IMRRS 2018, 0517
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Erhöhung eines Erbauzinses
OLG München, Urteil vom 11.04.2018 - 7 U 2300/17
1. Eine Erhöhung, die über die seit Vertragsabschluss eingetretene Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinausgeht, ist nach § 9a ErbbauRG unwirksam.
2. Als Bemessungsgrundlage dienen insoweit die Entwicklung der Lebenshaltungskosten bzw-. der Verbraucherpreise und - mit gleicher Gewichtung - die Entwicklung der Bruttoverdienste der Arbeiter in der Industrie sowie die Bruttoverdienste der Angestellten in Industrie und Handel.
3. Als zeitlicher Bezugspunkt ist die Vereinbarung zu verstehen, die die Anpassungsklausel enthält.
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