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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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LG Aurich, Urteil vom 19.01.2018 - 3 O 1102/16
1. Die ordnungsgemäße Unterhaltung eines Gebäudes erfordert eine regelmäßige Überprüfung des baulichen Zustands des Gebäudes auf alle Gefahren, mit denen nach der Lebenserfahrung zu rechnen ist.
2. Die Intensität und Häufigkeit richten sich dabei insbesondere nach der Lage und Nutzung des Gebäudes sowie der Schadensanfälligkeit seiner Konstruktion. Steht das Gebäude in einer Lage mit häufiger auftretenden starken Sturm- und Orkanereignisse ist eine zumindest jährliche Kontrolle der Gebäude und Dächer auf hinreichende Sturmfestigkeit erforderlich.
3. Eine Sichtprüfung des Daches anlässlich der Reparatur eines Dachfensters genügt der gebotenen regelmäßigen Überprüfung des baulichen Zustands des Daches nicht.
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