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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1449
Öffentliches Baurecht
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Drei Gebäude sind kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil!
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2018 - 2 N 70.16
1. Die Grenze für die Annahme eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils kann nicht schematisch und allgemein verbindlich mit einer bestimmten Anzahl von Gebäuden festgelegt werden. Jedoch wird die untere Grenze bei sechs Gebäuden vermutet.
2. Ein erteiltes Einvernehmen der Gemeinde hindert die Baugenehmigungsbehörde nicht daran, die beantragte Baugenehmigung zu versagen.
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