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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1455
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Planung eines Bauunternehmers verwertet: Kein Architektenvertrag zu Stande gekommen!
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.05.2017 - 29 U 183/16
1. Werden Architektenleistungen erbracht und diese vom Bauherrn verwertet, kommt regelmäßig ein vergütungspflichtiger Architektenvertrag zu Stande, sofern sich nicht aus den Umständen des Einzelfalls etwas anderes ergibt.
2. Auch der Nicht-Architekt ist bei der Erbringung von Architektenleistungen grundsätzlich an die HOAI gebunden.
3. Sollen Planungs- und Überwachungsleistungen Bestandteile des Vertrags mit dem Auftragnehmer als sog. Schlüsselfertigbauanbieter sein und dafür keine gesonderte Vergütung gezahlt werden, kommt das Preisrecht der HOAI nicht zur Anwendung.
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