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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 1507; IMRRS 2018, 0552; IVRRS 2018, 0237
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ProzessualesProzessuales
Wann kann Gericht ohne Sachverständigengutachten entscheiden?

BGH, Beschluss vom 09.01.2018 - VI ZR 106/17

1. Der Tatrichter darf, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag. Zudem muss der Tatrichter, wenn er bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen will, den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen (im Anschluss an Senat, Beschlüsse vom 08.03.2016 - VI ZR 243/14, Rn. 12; vom 13.01.2015 - VI ZR 204/14, IBR 2015, 291 = NJW 2015, 1311 Rn. 5).*)

2. Dies gilt auch, wenn der Tatrichter auf ein Sachverständigengutachten verzichten will, weil er es auf der Grundlage eigener Sachkunde für ungeeignet hält (im Anschluss an Senat, Urteil vom 06.11.1984 - VI ZR 26/83, VersR 1985, 86).*)

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