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IBRRS 2018, 1690
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Abstandflächen eingehalten: Keine Gefahr eines Brandüberschlags!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2018 - 7 A 331/18
Sind die bauordnungsrechtlich gebotenen Abstände bei einem Neubau auf der Grundlage der Baugenehmigung eingehalten, besteht regelmäßig kein Grund für die Annahme eines Nachbarrechtsverstoßes wegen der Gefahr eines Brandüberschlags. Mit der Einhaltung der Abstandflächen ist grundsätzlich auch der zum Schutz der Nachbarschaft durch Verhinderung der Brandausbreitung erforderliche Mindestabstand gewahrt.
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