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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1697; IMRRS 2018, 0607
Mit Beitrag
Sachverständige
Vorschuss erheblich überschritten: Vergütung ist „mit dem Betrag des Vorschusses zu kappen“!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2017 - 10 W 393/17
1. Der Sachverständige erhält eine Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses, wenn die geltend gemachte Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich übersteigt und er nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hingewiesen hat.
2. Die begehrte Vergütung übersteigt den angeforderten Auslagenvorschuss "erheblich", wenn sie 20% über dem Vorschuss liegt.
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