Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
LG Berlin, Beschluss vom 23.02.2018 - 66 S 243/17
1. Dem Vorliegen einer Abmahnung kommt nicht generell die Wirkung einer allgemeinen Voraussetzung für die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu. Im Umkehrschluss kann daraus allerdings nicht gefolgert werden, dass generell für eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB keine vorherige Abmahnung erforderlich ist.
2. Auch die Prüfung einer auf diese Vorschrift gestützten Kündigung wird regelmäßig die Frage zu beantworten haben, ob eine sofortige Beendigung des Dauerschuldverhältnisses ohne jede Vorwarnung gerechtfertigt ist.
3. Stehen keine gänzlich außergewöhnlichen Vorkommnisse, sondern eher alltägliche Fragen zwischen den Mietvertragsparteien im Streit, so wird dies regelmäßig nicht der Fall sein.
4. Die Vermietung an Dritte zur Feriennutzung bedarf einer Abmahnung vor einer Kündigung.
Volltext