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IBRRS 2018, 1726; IMRRS 2018, 0624
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Bankrecht
Aufrechnungsverbot in Sparkassen-AGB ist unwirksam!
BGH, Urteil vom 20.03.2018 - XI ZR 309/16
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Bestimmung
"Nummer 11 Aufrechnung und Verrechnung
(1) Aufrechnung durch den Kunden
Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind."
ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
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