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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1727; VPRRS 2018, 0162
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Nachgeforderte Erklärung nicht eingereicht: Angebot wird ausgeschlossen!
VK Bund, Beschluss vom 02.03.2018 - VK 1-9/18
1. Im Anwendungsbereich der SektVO kann der Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
2. Der Auftraggeber ist an die in der Bekanntmachung und seinem Nachforderungsschreiben vorgegebenen Angebotsbedingungen grundsätzlich gebunden und kann nachträglich nicht auf die zuvor bekanntgemachten Erklärungen und Nachweise verzichten.
3. Konsequenz des erfolglosen Verstreichens der Nachfrist ist der Ausschluss des Bieters.
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