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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1815; IMRRS 2018, 0652; IVRRS 2018, 0280
Mit Beitrag
Prozessuales
Widerrufsfrist kann vor Ablauf ohne Mitwirkung des Gerichts verlängert werden!
BGH, Urteil vom 19.04.2018 - IX ZR 222/17
1. Die Prozessparteien können eine in einem Prozessvergleich wirksam vereinbarte Widerrufsfrist vor deren Ablauf ohne Mitwirkung des Gerichts verlängern.*)
2. Ein im Prozessvergleich nicht enthaltenes Widerrufsrecht kann von den Parteien nachträglich nur wirksam vereinbart werden, wenn die für den Prozessvergleich geltenden Förmlichkeiten eingehalten werden und die prozessbeendende Wirkung des Vergleichs noch nicht eingetreten ist.*)
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