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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2228
Mit Beitrag
Bauhaftung
Stromkabel beschädigt: Tiefbauer muss auch den "Qualitätselement-Schaden" ersetzen!
BGH, Urteil vom 08.05.2018 - VI ZR 295/17
Ein Netzbetreiber kann Ersatz des Gewinns verlangen, der ihm entgeht, weil die Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht, die zu einer Verschlechterung seines Qualitätselements und - in der Folge - zu einer Herabsetzung seiner von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze führt ("Qualitätselement-Schaden").*)
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