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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2262; VPRRS 2018, 0230
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Fehlende Erklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen ist nachzufordern!
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.05.2018 - 3 VK LSA 31/18
1. Eine körperlich fehlende Erklärung bzw. Nachweis (hier: fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) muss der öffentliche Auftraggeber nachfordern.
2. Die Nachforderungspflicht gilt auch für fehlende Seiten der Bewerbererklärung im Angebot der Bieter.
3. Der Ausschluss von Angeboten ohne vorherige Nachforderung körperlich fehlender Erklärungen und Nachweise ist vergaberechtswidrig.
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