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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2387; VPRRS 2018, 0238
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Technische Spezifikationen: Bieter muss Gleichwertigkeit im Angebot nachweisen!
EuGH, Urteil vom 12.07.2018 - Rs. C-14/17
Art. 34 Abs. 8 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ist dahin auszulegen, dass, wenn sich die technischen Spezifikationen in den Auftragsunterlagen auf eine bestimmte Marke, Herkunft oder Produktion beziehen, der Auftraggeber vom Bieter verlangen muss, bereits in seinem Angebot den Nachweis der Gleichwertigkeit der von ihm angebotenen Erzeugnisse mit den in den genannten technischen Spezifikationen angeführten Produkten zu erbringen.*)