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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2406; IMRRS 2018, 0853
Gewerberaummiete
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Wohnraummietrecht setzt Wohnraummietvertrag voraus!
LG Mainz, Urteil vom 06.06.2018 - 3 S 103/17
1. Bei Entscheidung der Frage, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt, ist auf den Zweck abzustellen, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjekts vertragsgemäß verfolgt. Auf die Bezeichnung des Vertrags kommt es nicht an.
2. Besteht der Zweck des konkreten Vertrags darin, dass der Mieter die Räume weitervermietet oder sonst Dritten, obgleich auch zu Wohnzwecken, überlässt, sind die Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse auf das (Haupt-)Mietverhältnis nicht anwendbar.
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