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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2661
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Bürgschaftsumwandlung erst "nach Erfüllung aller erhobenen Ansprüche": Klausel unwirksam!
KG, Urteil vom 19.06.2018 - 27 U 29/17
Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach der Auftragnehmer "nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz verlangen kann, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.", benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
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