Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
VK Südbayern, Beschluss vom 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
1. Auch bei der Vergabe von Konzession unterscheidet das europäische Vergaberecht systematisch zwischen den Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren, den Bedingungen für die Vergabe des Auftrags und dem vertraglichen Inhalt der zu erbringenden Leistung.*)
2. Detailliert geregelte Vertragsinhalte (Hauptleistungspflicht oder besondere Ausführungsbedingungen), die das "Wie" der Erbringung des konkreten Auftrags und nicht die generelle Eignung eines Unternehmens für die Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistungen betreffen, können nicht zu Mindestanforderungen an die Eignung gemacht werden.*)
3. Wesentliches und unverzichtbares Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern.*)
4. Der Grundsatz des Geheimwettbewerbs kann nicht mit Zustimmung der Bewerber oder Bieter eingeschränkt werden, da er nicht zu ihrer Disposition steht.*)
5. Hat der Auftraggeber oder Konzessionsgeber Anhaltspunkte für eine Verletzung des Geheimwettbewerbs muss er insoweit den Sachverhalt erforschen und dies dokumentieren.*)
6. Beantwortet der Auftraggeber rechtzeitig gestellte Bieterfragen i.S.d. § 18 KonzVgV nicht, muss er für jede Frage darlegen und dokumentieren, dass die Frage entweder keine Relevanz für das vorliegende Vergabeverfahren hat oder ihm eine Beantwortung unmöglich oder unzumutbar ist.*)
Volltext