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IBRRS 2018, 2674; IMRRS 2018, 0963
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Bauträger
Keine Abnahme durch den Erstverwalter: Auch nicht bei Zuziehung eines ö.b.u.v. Sachverständigen!
OLG München, Beschluss vom 09.04.2018 - 13 U 4710/16
Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam (BGH, IBR 2013, 686 = IMR 2013, 471). Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass zur Abnahme ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzuzuziehen ist.
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