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IBRRS 2018, 2734; IMRRS 2018, 0980
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Wohnungseigentum
Eigentümern kann Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums nicht auferlegt werden
LG Dortmund, Urteil vom 24.04.2018 - 1 S 109/17
Den Eigentümern ist es nicht gestattet, alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss dazu zu verpflichten, die sich in ihrem Sondereigentum befindenden, aber im Gemeinschaftseigentum stehenden Fenster entweder selbst zu streichen oder für die Malerarbeiten an den Fenstern auf eigene Kosten selbst ein Unternehmen zu beauftragen.
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