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IBRRS 2018, 2753
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Positiver Bauvorbescheid ist kein städtebauliches Planungshindernis!
BVerwG, Beschluss vom 25.07.2018 - 4 BN 29.17
1. Die Gemeinden sind dazu ermächtigt, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht.
2. Bauleitplanung erschöpft sich nicht darin, bereits eingeleitete Entwicklungen zu steuern. Sie ist auch ein Mittel, um städtebauliche Ziele für die Zukunft zu formulieren und aktiv auf eine Änderung des städtebaulichen Status Quo hinzuwirken, sofern die Gemeinde hierfür eine städtebauliche Begründung anführen kann.
3. Es ist einer Gemeinde nicht verwehrt, auch Ortsteile zu überplanen, die bereits bebaut sind, und sich hierbei gegebenenfalls über die tatsächlichen Verhältnisse hinwegzusetzen.
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