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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2811; IMRRS 2018, 0999
Gewerberaummiete
Mietsache beschädigt: Kein Schadensersatz ohne vorherige Fristsetzung!
LG Fulda, Urteil vom 07.07.2017 - 1 S 34/17
1. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Beschädigungen der Mietsache durch den Mieter setzt voraus, dass der Vermieter den Mieter zuvor unter Fristsetzung zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands aufgefordert hat.
2. Sind die Schäden durch den vertraglichen Gebrauch der Mietsache entstanden sind, sind die vertraglichen Haftungsregelungen maßgeblich. Ein "Ausweichen" auf deliktsrechtliche Vorschriften scheidet insoweit aus.
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