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IBRRS 2018, 2856
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Öffentliches Baurecht
"Unverbauter Blick" ist nicht geschützt!
OVG Sachsen, Urteil vom 15.05.2018 - 1 C 13/17
1. Das Interesse eines Plannachbarn am Erhalt eines "unverbauten Blicks" und einer Ortsrandlage ist in der Regel kein abwägungserheblicher Belang i.S.v. § 1 Abs. 7 BauGB und begründet keine Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan.*)
2. Jeder Grundstückseigentümer muss grundsätzlich damit rechnen, dass seine Aussicht durch Bautätigkeit auf Nachbargrundstücken beschränkt wird.*)
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