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IBRRS 2018, 2861; IMRRS 2018, 1306; IVRRS 2018, 0538
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Sicherungshypothek sichert keine "Kündigungsvergütung"!
KG, Urteil vom 24.07.2018 - 7 U 134/17
1. Die Einräumung einer Sicherungshypothek kann nur für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangt werden kann. Die Höhe der vom Unternehmer für seine Vergütung zu beanspruchenden Sicherungshypothek richtet sich also nach dem jeweiligen Baufortschritt.
2. Der Anspruch auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen - wie im Fall einer freien Kündigung - kann nicht durch eine Sicherungshypothek gesichert werden.
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