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IBRRS 2018, 2862; IMRRS 2018, 1017
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Wohnraummiete
Installation von Rauchwarnmeldern verhindert: Fristlose Kündigung zulässig!
AG Augsburg, Urteil vom 16.05.2018 - 22 C 5317/17
1. Die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist auch dann wirksam, wenn der Mieter seine Pflicht zur Duldung von Instandhaltungsmaßnahmen verletzt.
2. Eine solche Kündigung wegen Verletzung (vertraglicher) Duldungspflichten kommt nicht erst dann in Betracht, wenn der Mieter gegen die (rechtskräftig) titulierte Duldungspflicht verstoßen hat.
3. Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung kann gegebenenfalls entbehrlich sein.
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