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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2913
Mit Beitrag
Bauvertrag
Pflicht zur Leitungserkundigung übernommen: Auftragnehmer muss bei Versorgungsträgern nachfragen!
OLG Rostock, Urteil vom 28.08.2018 - 4 U 105/15
Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, "zur Vermeidung von Schäden an Versorgungsleitungen das Vorhandensein und die Lage dieser Leitungen vor Aufnahme seiner Arbeiten eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen festzustellen" und beschädigt er während der Ausführung eine Gashochdruckleitung, kann er sich zu seiner Entlastung nicht darauf berufen, dass ihm der Auftraggeber unvollständige Pläne übergeben hat.
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