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IBRRS 2018, 2915; IMRRS 2018, 1045
Wohnraummiete
Was ist unter einem Verteilerschlüssel „Personenmonate" zu verstehen?
AG Saarbrücken, Urteil vom 14.03.2018 - 3 C 129/17
1. Der Verteilerschlüssel "Personenmonate" ist weder unverständlich noch intransparent. Es ist für den durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter ohne weitere Erläuterung ersichtlich, dass sich bei diesem Schlüssel sein Anteil an den Betriebskosten nach dem Verhältnis der in seiner Wohnung lebenden Personen zu den im abgerechneten Gebäude insgesamt wohnenden Personen bestimmt. Dabei ist unbeachtlich, ob eine Person ein Baby oder ein Erwachsener ist.
2. Im Falle des Leerstandes muss der Vermieter regelmäßig eine fiktive Person bei der Umlage ansetzen. Dies ist dann auch geboten, wenn die Wohnung tatsächlich genutzt, wenn auch nicht bewohnt wird.
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