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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2923; IMRRS 2018, 1052
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Verwalter: Pauschale Sondervergütung für Klagen?
AG Bonn, Urteil vom 24.01.2018 - 27 C 136/17
1. Die Bearbeitung die Gemeinschaft betreffender gerichtlicher Verfahren überschreitet den nach §§ 27, 28 WEG von dem Verwalter geschuldeten Leistungsumfang und kann deshalb Gegenstand der Vereinbarung über eine Sondervergütung sein.
2. Solche Sondervergütungen müssen sich der Höhe nach in angemessenem Rahmen halten und den voraussichtlichen zusätzlichen besonderen Zeit- und Arbeitsaufwand im Einzelfall berücksichtigen, wobei auch eine pauschale Sondervergütung festgelegt werden kann.
3. Eine Pauschale von 200 Euro je Klage und alle Instanzen ist angemessen.
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