Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3002; IMRRS 2018, 1088; IVRRS 2018, 0446
Prozessuales
Volltext
Mit Beitrag
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
Vermieter klagt Mietsicherheit ein: Mieter muss Prozesszinsen zahlen!
AG Dortmund, Urteil vom 11.09.2018 - 425 C 5989/18
Klagt der Vermieter die vereinbarte Mietsicherheit ein, muss der Mieter gem. § 291 BGB Prozesszinsen zahlen, auch wenn dem Vermieter ein Verzugsschaden nicht entstanden ist, da die aus der Kaution erwirtschafteten Zinsen unabhängig von der Höhe dem Mieter zustehen.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)