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IBRRS 2018, 3157; VPRRS 2018, 0309
Mit Beitrag
Vergabe
Fehlende Fabrikats-, Produkt- und Typangaben können nicht nachgefordert werden!
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.06.2018 - 3 VK LSA 36/18
1. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Es ist unerheblich, welche Angaben der Auftraggeber konkret fordert.
2. Geforderte, aber mit dem Angebot nicht abgegebene Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind keine fehlenden Erklärungen oder Nachweise und können daher nicht nachgefordert werden.
3. Das Fehlen geforderter Fabrikats-, Produkt- und Typangaben ist nicht heilbar und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
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