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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3182; IMRRS 2018, 1157
Mit Beitrag
Gewerberaummiete
Nachträgliche weitere Minderung ohne ausdrücklichen Vorbehalt?
KG, Urteil vom 27.08.2018 - 8 U 193/16
1. Kündigt der Mieter wegen der Einrüstung der Fassade eine Mietminderung in Höhe von 10% an und vollzieht sie anschließend, ohne einen weiteren Vorbehalt zu erklären, so kann der Mieter nachträglich die Miete nicht noch weiter mindern, dem steht § 814 BGB entgegen.
2. Die Einrüstung der Fassade kann eine Mietminderung i.H.v. 20% rechtfertigen.
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