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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3220
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Abrechnung nicht widersprochen: Vertragsänderung akzeptiert!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2018 - 27 U 14/16
1. Zur Änderung einer getroffenen Vereinbarung bedarf es eines Vertrags. Die Änderung kann die Hauptleistungen, Nebenleistungen oder Leistungsmodalitäten betreffen.
2. Soweit der Änderungsvertrag formfrei ist, kann er auch stillschweigend abgeschlossen werden.
3. Ein Änderungsvertrag kann zu bejahen sein, wenn der ursprüngliche Vertrag nach Mitteilung von veränderten Vertragsbedingungen einverständlich fortgesetzt wird. Dies ist der Fall, wenn bei einem Dauerschuldverhältnis eine vom schriftlichen Vertrag abweichende langjährige Übung besteht.
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