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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3242; IMRRS 2018, 1187
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Auch Kinderlärm kann ordentliche Kündigung rechtfertigen!
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.09.2018 - 2-11 S 155/18
1. Auch Kinderlärm kann bei Verletzung des Rücksichtnahmegebots ein berechtigtes Interesse für eine ordentliche Kündigung begründen.
2. Es bedarf keines Lärmprotokolls. Es genügt die grundsätzliche Darlegung, welche Art von Beeinträchtigung zu welcher Tages- und Nachtzeit über welche Zeitdauer und Frequenz angefallen sind.
3. Eine abweichende Parteibewertung der vom Erstgericht erhobene Beweise reicht als Berufungsgrund (§§ 513, 529 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht aus.
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