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IBRRS 2018, 3314
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Öffentliches Baurecht
In Mischgebieten darf Werbung gemacht werden!
VGH Bayern, Urteil vom 14.09.2018 - 9 B 15.1278
1. Eine einfache Werbetafel im Euro-Format (ca. 3,80 m x 2,70 m) stört das Wohnen nicht wesentlich und ist in einem Mischgebiet als "sonstiger Gewerbebetrieb" allgemein zulässig.
2. Eine Werbetafel im Euro-Format beeinträchtigt auch nicht das Ortsbild. "Orts"-Bild ist das Erscheinungsbild eines größeren Bereichs der Gemeinde.
3. Ein generalisierender Ausschluss von Fremdwerbung durch eine Vorschrift des Baugestaltungsrechts ist nur zulässig, um eine Beeinträchtigung des Charakters eines Baugebiets durch bestimmte, in diesem Baugebiet funktionswidrige Werbeanlagen zu verhindern oder sonst in Bereichen, in denen dies aus ortsgestalterischen Gründen erforderlich ist.
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