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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3316; VPRRS 2018, 0325
Mit Beitrag
Vergabe
Nicht rechtzeitig gekündigt: Kein Auschluss wegen Schlechterfüllung!
VK Brandenburg, Beschluss vom 17.07.2018 - VK 11/18
1. Hat der Auftraggeber einen Dienstleistungsvertrag wegen einer Pflichtverletzung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von dem Verstoß (außerordentlich) gekündigt, kann er den betreffenden Bieter nicht wegen einer erheblichen oder fortdauernd mangelhaften Erfüllung vom Vergabeverfahren ausschließen.
2. Im Vergabenachprüfungsverfahren muss die Rechtmäßigkeit einer streitigen Kündigung nicht abschließend geklärt werden. Ausreichend ist eine Plausibilitätsprüfung im Schnelldurchlauf.