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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 3337
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einsturzgefahr rechtfertigt Nutzungsuntersagung!

VGH Bayern, Beschluss vom 18.09.2018 - 15 CS 18.1563

1. Die Bauaufsichtsbehörden können auch bei bestandsgeschützten baulichen Anlagen Anforderungen stellen, wenn das zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit notwendig ist.

2. Eine erhebliche Gefahr auch kann darin begründet sein, dass diese erst nachträglich auftritt oder erst nachträglich erkannt bzw. ihre Schwere nunmehr - etwa unter Berücksichtigung der fortschreitenden technischen Entwicklung oder neuer Erkenntnisse - anders beurteilt wird.

3. Der Umstand, dass das Betreten von Gebäuden/Gebäudeteilen mit hinreichend konkreten Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen verbunden ist, die diese Bereiche betreten müssen, rechtfertigt eine Nutzungsuntersagung.

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