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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3412; IMRRS 2018, 1247
Wohnungseigentum
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Beschlusskompetenz der WEG für Fortgeltung eines Wirtschaftsplans?
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.09.2018 - 2-13 S 92/17
1. Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan besteht eine Beschlusskompetenz.*)
2. Nach dem Beschluss über die Jahresabrechnung begrenzt sich der Anspruch auf Forderungen aus dem Wirtschaftsplan auf den in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Betrag.*)
3. Hat der Wohnungseigentümer keine Vorauszahlungen auf den Wirtschaftsplan erbracht, stellt eine "negative Abrechnungsspitze" keine Forderung des Wohnungseigentümers dar, gegen welche die WEG die Aufrechnung erklären kann.*)
