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IBRRS 2018, 3475; IMRRS 2018, 1261; IVRRS 2018, 0514
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Prozessuales
Ehegattin arbeitet als Sekretärin in Anwaltskanzlei: Richter befangen!
BGH, Beschluss vom 21.06.2018 - I ZB 58/17
Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn seine Ehegattin als Sekretärin der Rechtsanwaltskanzlei tätig ist, die den Gegner vor diesem Richter vertritt, wenn aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei unter Berücksichtigung der Umstände die Besorgnis besteht, dass der Prozessbevollmächtigte des Gegners auf die Ehefrau und diese wiederum auf den Richter unzulässig Einfluss nimmt (Fortführung von BGH, IBR 2012, 429).*)
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