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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3544; VPRRS 2018, 0343
Mit Beitrag
Vergabe
Vergabeverstöße im Teilnahmewettbewerb sind vor Ablauf der Bewerbungsfrist rügen!
VK Lüneburg, Beschluss vom 30.10.2018 - VgK-41/2018
Die Rügefrist endet im zweistufigen Vergabeverfahren bereits mit Ablauf der Bewerbungsfrist, wenn die Vergabeunterlagen beider Stufen zeitgleich mit der Bekanntmachung offengelegt werden und der Bewerber den behaupteten Vergabeverstoß trotz zuzubilligender Erkenntnisdefizite bei Durchsicht der Vergabeunterlagen objektiv erkennen konnte.