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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3547; IMRRS 2018, 1286
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Wohnungseigentum
Eigentümer müssen WIrtschaftsplan vor Beschlussfassung kennen!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.11.2018 - 2-13 S 112/17
1. Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die Bezeichnung "Wirtschaftsplan + Jahr" bei der Beschlussfassung hinreichend bestimmt.*)
2. Vor der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan muss dieser den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden.*)
3. Zur - hier von Amts wegen gewährten - Wiedereinsetzung in die versäumte Anfechtungsfrist bei einer Zustellung der Klage an den faktischen Verwalter.*)