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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3548; IMRRS 2018, 1287
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Wohnungseigentum
Jahresabrechnung als weitere Anspruchsgrundlage für Wohngeld: Beschlusskompetenz fehlt!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.10.2018 - 2-13 S 68/18
1. Soll mit der Jahresabrechnung eine (weitere) Anspruchsgrundlage für die im Wirtschaftsplan beschlossenen Hausgelder geschaffen werden, ist der entsprechende Beschluss mangels Beschlusskompetenz nichtig. Dies ist bei einer Abrechnung, die nur tatsächliche Zahlungen und Ausgaben enthält und ein Ergebnis als "Nachzahlung/Summe" vorsieht, der Fall.*)
2. Forderungen aus dem Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung (Abrechnungsspitze) stellen unterschiedliche Streitgegenstände dar, so dass eine Anspruchsänderung nur im Wege der Klageänderung möglich ist.*)
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