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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3665
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Planervertrag mit Kirchengemeinde: Schriftform und Siegelung erforderlich!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2018 - 24 U 159/17
Für die Wirksamkeit eines mit einer evangelischen Kirchengemeinde geschlossenen Vertrags (hier: Vertrag über Projektentwicklung/Projektsteuerung) ist die Einhaltung der in den kirchenrechtlichen Bestimmungen vorgesehenen Schriftform erforderlich. Die formwirksame Genehmigung eines formlos geschlossenen und damit schwebend unwirksamen Vertrags bedarf entgegen § 182 Abs. 2 BGB der Einhaltung der Formvorschriften. Hier gilt nichts anderes als bei genehmigungsbedürftigem Handeln anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften.*)
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