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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3782; IMRRS 2018, 1379; IVRRS 2018, 0574
Prozessuales
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Verfahren über Sachverständigenablehnung: Außergerichtliche Kosten sind erstattungsfähig!
BGH, Beschluss vom 07.11.2018 - IV ZB 13/18
Die außergerichtlichen Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen gemäß § 406 ZPO gehören zu den erstattungsfähigen notwendigen Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 97 Abs. 1 ZPO.*)
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