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IBRRS 2018, 3841; IMRRS 2018, 1413
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Wohnraummiete
Mieter hat Anspruch auf formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung
AG Saarbrücken, Urteil vom 25.07.2018 - 3 C 477/17
1. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu.
2. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der Abrechnungsreife, d.h. nach Ablauf der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB.
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